Inkasso? Nutzen Sie das Programm "Wierzyciel"!
Wenn Sie Probleme mit der finanziellen Liquidität haben, weil Ihre Vertragspartner mit der fristgerechten Zahlung von Rechnungen in Verzug sind, verwenden Sie unser firmeneigenes Programm “Wierzyciel”.
Steuerberatung
Beschäftigen wir uns um alle möglichen Angelegenheiten im Bereich Steuerrecht und mehr.
Schadenersatz und Entschädigungen
Die Kanzlei hilft allen Personen, die ihre Schadenersatzansprüche u.a. aus Verkehrsunfällen, Behandlungs- und Arztfehlern, Bergbauschaden usw. geltend machen.
Wir haben Kenntnisse
in vielen BereichenAngebot für Privatkunden
Das Angebot der Kanzlei für die Privatkunden umfasst alle Rechtsbereiche im Interessenkreis von jedem Menschen.
Unternehmer
Die Kanzlei erbringt vor allem Dienstleistungen für Wirtschaftsakteure, in allen ihren Tätigkeitsbereichen.
Kommunalverwaltungen
Unsere Kanzlei erbringt komplexe Leistungen für Kommunalverwaltungen und juristischen Personen der Gebietskörperschaften.
Steuerberatung
Um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, beschäftigen wir uns um alle möglichen Angelegenheiten im Bereich Steuerrecht und mehr.
Einziehung von Forderungen
Eines der größten Probleme von Unternehmern, die ihre Entwicklung und Liquidität hindern, sind unzuverlässige Kontrahenten. Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der Einziehung von Forderungen auf sehr differenzierte Art und Weise, denn jede Situation erfordert nach einer anderen Maßnahme.
Die Patentkanzlei des Patentanwalts Dr.-Ing. Jerzy Lampart
funktioniert auf dem Markt bereits seit 1991. Die Kanzlei spezialisiert sich auf der Beratung und Betreuung im Bereich Rechte des geistigen Eigentums, davon insbesondere auf der Führung des Kunden durch die komplizierten Verfahren Anmeldung von Erfindungen, Gebrauchs- und Gewerbemustern, Marken und Warenzeichen bei Patentämtern (davon nicht nur auf dem Gebiet Polens), um für sie exklusive Rechte zu erwirken.
Darüber hinaus erbringt die Patentkanzlei Auditleistungen, die der Anmeldung der Schutzanträge vorausgehen sollen, sowie bietet auch einen umfassenden Service nach der Erteilung der Exklusivrechte zur Aufrechterhaltung des Schutzes an.
Übersetzungsbüro Groy Translations
Das Übersetzungsbüro ist ununterbrochen seit 1990 tätig. Das Büro beschäftigt sich mit schriftlichen und mündlichen Fachübersetzung und bedient in sprachlicher Hinsicht sowohl große Konferenzen und Tagungen, wie auch kleine Geschäftstreffen im Inland und Ausland. Das Büro arbeitet mit mehr als 250 professionellen Übersetzern und Dolmetschern aus ganz Europa zusammen.
Groy Translations sichert vollständige Vertraulichkeit der übersetzten Dokumente und hohe Qualitätsstandards, bestätigt mit dem QMS-Zertifikat nach PN-EN ISO 9001.
Sachgutachter Anna Ziętal und Katharina Danecka-Żelezik
Die Gesellschaft spezialisiert sich auf der Begutachtung von Immobilien, Analysen des Immobilienmarkts, Prüfung der Rechtslage der Immobilien sowie ihres Investitionspotenzials. Die Gutachter ermitteln den Immobilienwert hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse der Investoren (Bewertung von Immobilien als Teil der Masse, der erblichen, Vermögensteilung, Kreditsicherheiten usw.) und für die Zwecke der Verwaltungsverfahren (Verkauf, Grunderwerbssteuer, Erschließungsbeitrag, Entschädigung für übernommene Liegenschaften unter öffentliche Straßen, Gebühr für erbbaurechtlich genutzte Liegenschaften, usw.).
Nesco erbringt ihre Leistungen zugunsten von natürlichen und juristischen Personen, Unternehmen, Anstalten, Staats- und Kommunalbehörden in der ganzen Schlesischen Woiwodschaft (ggf. auch in anderen Landesregionen).
Die Vergütung für unserseits erbrachte Dienstleistungen im Bereich Rechts-und Steuerberatung wird mit jedem Kunden individuell vereinbart und zwar je nach Art und Grad der Komplexität Ihres Falles und dem dazu erforderlichen Arbeitsumfang des jeweiligen Anwalts. In unserem Unternehmen gibt es mehrere verschiedene Abrechnungssysteme:
VerrechnungenStundenweise
Die Höhe der Vergütung hängt von der Stundenzahl zur endgültigen Abwicklung der jeweiligen Aufgabe ab. Der vereinbarte Stundensatz bleibt unverändert. Dieses System wird in solchen Fällen angewandt, wenn die Stundenzahl für die Auftragsausführung nicht voraus abzuschätzen ist. Dieses System findet auch Einsatz bei langfristig vereinbarter Rechtsberatung.
Pauschalvergütung
Die Höhe der Vergütung bleibt unverändert und zwar unabhängig vom Zeitaufwand für die Ausführung des betreffenden Auftrags. Dieses System wird dann verwendet, wenn der erforderliche Zeitaufwand zumindest ungefähr bestimmt werden kann.
Pauschaler-Stundensatz
Die Höhe der Vergütung für eine bestimmte Stundenzahl im Monat bleibt unverändert. Bei der Überschreitung der vereinbarten Stundenzahl kommt ein Vorzugsstundensatz zum Einsatz. Dieses System gilt insbesondere bei Verträgen über langfristigen Rechtsberatungsverträgen.
Erfolgsprämie
Die Höhe der Vergütung wird nach einem (individuellen) Stundensystem bestimmt und zwar mit einem Vorzugsstundensatz. Beim Erfolg kommt der zusätzliche Lohn. d.h. die "Erfolgsprämie", berechnet als Prozentsatz des geltend gemachten Betrags, zur Anwendung.