Die Kanzlei vertritt Sie bei Verfahren im Bereich Leitungsdienstbarkeit, darunter bei gerichtlich festzulegender Leitungsdienstbarkeit, Entschädigung für nicht vertragliche Nutzung der Liegenschaft durch Versorgungsunternehmen, die auf der Errichtung/Verlegung von Strom-, Gas- oder Wassereinrichtungen bzw. -leitungen usw. auf dem Kundengrundstück beruht.
Sie können sich auf uns verlassen.